Alle häufig gestellten Fragen kurz und knapp Beantwortet.
Bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Bestellung von Fahrten
Wie kann man eine Fahrt vorbestellen?
Eine Fahrt können Sie auf mehreren wegen bei uns vorbestellen:
- Telefon
- Fax
- WhatApp
Wichtig, dringende Fahrten können nur per Telefon angenommen werden.
Ohne Bestätigung unsererseits, wird die Fahrt auch nicht durchgeführt.
Wann kann man eine Fahrt bestellen?
Per Telefon können Sie zu unseren Geschäftszeiten eine Fahrt Bestellen:
Mo-Fr: 06:00 – 20:00
Sa: 06:00 – 18:00
So: 08:00 – 18:00
Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns 24/7 per Mail oder Fax.
Können Kinder mit dem Taxi mitgenommen werden?
Ja, auch Kinder können mitgenommen werden. Ist Ihr Kind unter 12 Jahre, müssen Sie dies bei der Bestellung angeben, damit wir den notwendigen Kindersitz mitführen.
Werden Fahrten über weitere Strecken durchgeführt?
Ja, wir sind für Sie Europaweit unterwegs. Wir bitten nur um rechtzeitige Bestellung, damit wir die Fahrt in Ruhe planen können.
Vorlaufzeit
Fahrten im Umkreis 250 km – ohne
Fahrten im Umkreis 500 km – min. 1 Tag
Fahrten im Umkreis >500 km – min. 2 Tage
Zahlungsmöglichkeiten
Wie kann ich eine Taxi-Fahrt bezahlen?
Eine Fahrt können Sie auf mehreren Wegen bei uns bezahlen:
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Apple Pay
- Google Pay
Wie kann ich eine KTW-Fahrt bezahlen?
Wenn die Krankenkasse nicht für die Fahrtkosten aufkommt, können Sie die Fahrtkosten wie folgt bezahlen:
- Bar
- Vorkasse
- per Überweisung, innerhalb von 14 Tagen (Nur Nach expliziter Rücksprache Möglich
Kostenübernahme für Krankentransportfahrten
Ab wann ist eine Fahrt mit dem Taxi Genehmigungsfrei?
Wenn Sie eine der unten Aufgeführten Pflegestufen besitzen:
- Pflegestufe 3 mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
- Pflegestufe 4
- Pflegestufe 5
Oder Sie müssen Stationär in das Krankenhaus und haben davor bzw. danach Behandlungen, die im Bezug zur stationären Behandlung stehen.
Hier muss Ihr Hausarzt eine Überweisung zum Krankenhaus ausstellen, inkl. Transportschein.
Diese Fahrtkosten werden von der Krankenkassen übernommen.
Zudem werden die Kosten für eine Heimfahrt von einem Krankenhaus oder Rehazentrum, im Raum Saarland, übernommen.
Ab wann ist eine Fahrt mit dem KTW Genehmigungsfrei?
Sie müssen Stationär in das Krankenhaus und haben davor bzw. danach Behandlungen, die im Bezug zur stationären Behandlung stehen.
Hier muss Ihr Hausarzt eine Überweisung zum Krankenhaus ausstellen, inkl. Transportschein. Diese Fahrtkosten werden von der Krankenkassen übernommen.
Zudem werden die Kosten für eine Heimfahrt von einem Krankenhaus oder Rehazentrum, im Raum Saarland, übernommen.
Genehmigungspflichtig
- Ambulante Behandlung im Krankenhaus, beim Arzt oder sonstigen medizinischen Institutionen
- Besuch beim Hausarzt
- Heimfahrt oder Verlegung außerhalb der Grenzen des Saarlandes
- Länderüberschreitender Transport
Ohne Genehmigung der Krankenkassen muss die Fahrt vom Patienten bezahlt werden.
Privatfahrten
- Wohnortwechsel (in Selten Fällen übernimmt hier die Krankenkasse die Kosten, daher immer einen Antrag bei der Kasse stellen.)
- Trageservice
- Ambulante Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse
Alle Privatfahrten müssen vom Patienten bezahlt werden.
Zulassung bei den Krankenkassen?
Wir sind bei allen Krankenkassen zugelassen.
Benötigen Sie Hilfe für die Antragstellung für die Genehmigung eines Krankentransports?
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen bei der Genehmigung des Krankentransportes mit dem Taxi oder Krankenwagen.
Geben Sie uns alle Daten die hierfür nötig sind und wir kümmern uns um alles.
Wichtige Dokumente:
- Überweisung des Arztes in die entsprechende Institution
- Transportschein (Zur Genehmigung)
- Krankenkasse
- Bestätigung das Wir die Genehmigung beantragen dürfen
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.